Stellungnahme der SPD–Fraktion

Veröffentlicht am 27.07.2017 in Gemeinderatsfraktion

... zu Punkt 13 "Bleichweg" der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2017.

"Der Blockinnenbereich zwischen Bleichweg und Wilderichstraße birgt ein grosses Entwicklungspotential für hochwertiges Wohnen in der Innenstadt. Um das richtige Maß an Qualität und Verdichtung für das Areal zu finden, hat die Stadt Bruchsal einen Planungswettbewerb ausgelobt und abgehalten, der von städtischer Seite mit 14.000 Euro Preisgeld versehen wurde.

Im Wettbewerb obsiegte das Büro Haug & Schmiedler, das vom Investor, richtiger: Projektentwickler, für die 1. Planungsphase beauftragt wurde.

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Planungen, die aus städtebaulichen Wettbewerben hervorgehen, sind typischerweise sehr qualitätvoll und berücksichtigen sowohl Belange des Bauherrn, wie auch den städtebaulichen Rahmen. Deshalb ist es zwingend, im weiteren Verfahren hiervon nicht grundlegend abzuweichen, wie hier leider geschehen. Anstatt der im Wettbewerb ausgewiesenen BGF von 5.857 qm wies die letzte Version des B-Plan-Entwurfes, den wir vor 4 Wochen entscheiden sollten, mit 9.406 qm = + 60,5 % eine völlig unangemessene Dimension auf. Der städtebaulichen Rahmen wurde mit dieser Planung völlig gesprengt.

Das hat uns dazu veranlasst eine Zurückverweisung in den Ausschuss zu beantragen und eine dem Ergebnis des Wettbewerbs entsprechende und damit dem städtebaulichen Rahmen angemessene Planung zu erreichen. Vorgegeben waren im Wettbewerb und im Einvernehmen von Stadt und Investor 45 Wohneinheiten. Der prämiierte Entwurf von Haug & Schmiedler wies 48 Wohneinheiten aus und damit mehr als gefordert. Im von uns abgelehnten letzten Entwurf wurde diese Wohnungszahl erheblich erhöht, entsprechend der vermehrten BGF.

Nach erneuter Beratung im AUT, bei dem im wesentlichen die Bebauung an der Wilderichstraße Thema war, sollen wir nun heute die Aufstellung des Bebauungsplanes Bleichweg beschließen, mit alternativen Lösungsvorschlägen des Stadtplanungsamtes, zu denen ich mich für die SPD-Fraktion äußern darf und muss.

Für die Wilderichstraße wird vorgeschlagen entweder eine Abtreppung auf einem Drittel der Gebäudelänge – dies bezogen auf den Investorenwunsch - zu beschließen oder die Gebäudehöhe, die dem Wettbewerb entspricht. Wir sehen keine Argumente, die dem positiven Ergebnis des Wettbewerbs entgegenstehen. Die SPD-Fraktion spricht sich deshalb für die Beibehaltung des Gebäudekubus aus, wie er im Wettbewerb ausgezeichnet wurde.

Das zweite Problem ist das sogenannte Punkthaus.

Es wurde abweichend von den Vorgaben des Wettbewerbes von 1.419 qm um 1.997 qm = 140 % auf 3.416 qm erhöht. Hierbei wurde sowohl die Geschosszahl von 5 auf 9 Geschosse erhöht, als auch die Kantenlänge des Punkthauses in zwei Planungsschritten von16 m auf 19,50 m vergrössert. Dieser Bauvorschlag hat mit dem Wettbewerbsergebnis wenig gemein. Dort wird von einer weiteren maßvollen = zurückhaltenden Erhöhung der Baudichte gesprochen: ich zitiere „ein wenig mehr“.

Wir vertreten in Übereinstimmung mit der Jury die Auffassung, dass der Bau eines zweiten Punkthaus (Alternative 1 der Vorlage) die Bauinteressen des Projektentwicklers ausreichend berücksichtigt und städtebaulich angemessen ist. Es entsteht dadurch gerade nicht ein hohes Gebäude in unmittelbarer Nähe des Schlosses als massiver Solitär. Auch, wie in der Vorlage dargestellt, wird durch Beschränkung der Kantenlänge der beiden Punkthäuser von jeweils 16 m die notwendige Eleganz der beiden Baukörper erreicht. Damit wird das städtebauliche Ziel der Innenverdichtung verwirklicht ohne stadtästhetischen Schaden anzurichten und angemessen auf das Bruchsaler Barockschloss als Nachbarschaft zu reagieren.

Der Ablauf des Verfahrens veranlasst uns auch, die Verwaltung zu bitten, die städtebaulichen und gestalterischen Zielsetzungen in einem städtebaulichen Vertrag zu fixieren. An diesen Vertrag haben sich sowohl der Projektentwickler, wie das erwerbende (ausführende) Bauunternehmen zu halten. Dieses Instrument ist üblich und wird typischerweise durch Vereinbarung von Vertragsstrafen gesichert.

Der städtebauliche Vertrag muss nicht schon heute fixiert werden, aber dem bzw. den Investoren angekündigt sein und vor Bestandskraft des Bebauungsplanes abgeschlossen werden, damit er überhaupt zur Wirksamkeit gelangen kann.

Ein letztes: Einen solchen Verfahrensablauf wünschen wir uns nicht mehr. Deshalb schlagen wir vor, dass nach dem Vorbild anderer Städte ein Gestaltungsbeirat mit externen Fachleuten (Architekten, Stadtplanern) eingerichtet wird, der Großprojekte künftig zu begleiten hat."

 

 

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