Ampelschaltungen zu kurz

Veröffentlicht am 08.01.2019 in Kommunalpolitik

Anfang Dezember wandte sich eine Wohngruppe der Lebenshilfe Bruchsal an die SPD Fraktion im Gemeinderat und bat um Unterstützung, dabei ging es konkret um die Verkehrssicherheit der Anwohner, nicht nur in der Lebenshilfe sondern auch für deren Nachbarschaft.

Auf die Anfrage, machte sich die Fraktion ein Bild vor Ort und stoppte die Zeit, selbst Passanten ohne Handicap haben ein Problem im vorgegebenen Zeitraum von 10sec. die Ampel zu queren.

Im Anschluss traf sich Stadträtin Alexandra Nohl mit Bewohnern der Lebenshilfe vor Ort.

Die Bewohner teilten der Stadträtin mit, dass auf Höhe des Krankenhaus an der Kreuzung zur Balthasar-Neumann- Straße recht kurz nur die Ampel auf Grün steht und dass Menschen mit Handicap die in Richtung Schlossgarten/ Krankenhaus laufen es oft nicht schaffen würden alle grünen Ampeln zu überqueren. Mehrere Probeläufe wurden unternommen, einzig Lothar im schnellen E- Rollstuhl konnte es in angemessener Zeit schaffen.

Auf die schriftliche Anfrage kam von der Stadtverwaltung ff. Antwort:

 

Ampelschaltung auf Höhe des Krankenhauses, Fußgänger recht kurz nur „grün“

 

An die Grünzeit schließt sich immer noch eine Räumzeit an.

Frau Wibbe vom Landratsamt Karlsruhe (Amt für Straßen, Sachgebiet Verkehrstechnik, Tunnelmanagement) hat dies mal wunderbar erklärt:

 

"Bitte teilen Sie den Verkehrsteilnehmern mit, dass sich an die Grünzeit noch eine Räumzeit anschließt. D. h. Fußgänger, die in der letzten Sekunde "Grün" noch die Fahrbahn betreten, bekommen noch ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt, um die Fahrbahn zu räumen, bevor der Fahrzeugverkehr "Grün" erhält. Dabei können Räumgeschwindigkeiten zwischen 1,0 m/s und 1,5 m/s für Fußgänger angesetzt werden. Wir sind bei dieser Fußgängerlichtsignalanlage von einer Räumgeschwindigkeit von 1,2 m/s ausgegangen. Der untere Grenzwert soll nur dort eingesetzt werden, wo Furten überwiegend zum Schutz für mobilitätseingeschränkte Menschen eingerichtet werden. An allen anderen Lichtsignalanlagen ist eine Abminderung der Räumgeschwindigkeit nicht notwendig, da Blinde und Sehbehinderte in der Regel zu Beginn der Freigabezeit die Furt betreten und daher für die Bemessung der Zwischenzeit nicht maßgebend sind. Mobilitätseingeschränkten Personen ist deswegen anzuraten zu Beginn der Grünzeit die Fahrbahn zu betreten, so dass ihnen die komplette Grünzeit und zusätzlich noch die Räumzeit zur Verfügung steht, um die Fahrbahn sicher zu queren.

 

Die Grünzeiten werden im Übrigen so bemessen, dass Fußgängern gewährleistet sein muss, dass während der Freigabezeit ("Grün") rechnerisch mindestens die halbe Furtlänge zurückgelegt werden kann. Wir sind hier bereits von der gesamten Furtlänge ausgegangen. Wir bitten daher den Verkehrsteilnehmern mitzuteilen, dass nicht nur durch die Grünzeit sondern auch durch die sich anschließende Zwischenzeit die Straße gesichert gequert werden kann."

 

Selbst mit der Räumzeit an dieser Ampel ist die Sicherheit nicht gewährleistet, denn während die FußgängerInnen noch laufen, hat der links abbiegende Verkehr in Richtung Forst schon grün und fährt los, während sich noch Passanten auf dem Überweg befinden. Gerade in der dunklen Jahreszeit eine große Gefahr, dies ist nicht nur ein Weg für viele Anwohner, sondern auch der Weg ins Krankenhaus, Kindergarten und Schule.

Im darauffolgenden technischen Ausschuss im Rathaus wurde von Seiten der SPD Fraktion die Situation nochmals angesprochen, es wurde versprochen, dass das Problem mit der Sanierung  der Ampelanlage das Problem behoben wird. Dafür sind in den kommenden zwei Jahren 200.000.- eingeplant…. Vielleicht lässt es sich von Seiten der Stadt doch noch einrichten, die Grünphase zeitnah zu verlängern.

 

 

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