Das wollen wir nicht - Güterbahntrasse an der A5 zwischen Untergrombach und Büchenau
Stellungnahme von Ortsvorsteher Karl Mangei bei der Bürgerversammlung am 25.4.16 zum Thema Güterbahntrasse
Es geht heute um eine ausführliche Information der Bevölkerung und wir haben die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung an der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030. Konkret sind wir von einer geplanten Güterbahntrasse über unsere Gemarkung betroffen.
Wir haben jetzt Gelegenheit – im Rahmen einer Bürgerbeteiligung beim Verkehrsministerium in Berlin uns zu äußern und unsere Bedenken vorzutragen.
Ich möchte als Ortsvorsteher von Untergrombach von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und spreche auch im Namen meiner Büchenauer Ortsvorsteher-Kollegin, Frau Marika Kramer.
Die Bürgerinnen und Bürger in den Bruchsaler Teilorten Untergrombach und Büchenau sind durch eine mögliche Güterbahntrasse sehr stark betroffen.
Der Planungsvorschlag, der unsere Gemarkung betrifft, sieht vor, dass die Trasse zwischen Karlsdorf und Neuthard herkommend im Büchenauer Wald unter der Autobahn durchführt, dann weiter auf Untergrombacher Seite entlang der Autobahn durch den „Unteren Wald“ und dann zwischen Autobahn und Wohngebiet Sand II in Richtung Weingarten.
Es gibt aus Sicht der betroffenen Bürgerinnen und Bürger eine ganze Reihe von Gründen, die gegen eine solche Trasse sprechen:
Deshalb möchten wir heute, die Möglichkeit der Bürgeranhörung nutzen und schon zu diesem frühen Zeitpunkt unsere Interessen vortragen.
Zum heutigen Stand heißt dies:
Entlang dem Rheintal liegen im Ortsteil Untergrombach drei bundesweit wichtige Verkehrsträger nebeneinander:
- Die dicht befahrene Bundesstraße B 3, die auch sehr oft als BAB-Umleitungsstrecke genutzt wird,
- die Bundesbahnstrecke mit internationalem Fernverkehr (Z.B. TGV-Strecke), nationale Fernverbindungen IC bis hin zur Regionalbahn und Stadtbahn.
- Und die Bundesautobahn A5.
Dieses dicht bebaute und bewohnte Gebiet zwischen B3, Eisenbahn und Autobahn verträgt keine weitere Verkehrstrasse. Der dadurch entstehende Lärm ist den Menschen in Untergrombach, besonders im Neubaugebiet Sand2 und Büchenau nicht zuzumuten. Zumal wir jetzt schon einen hohen Lärmpegel haben. Lärm macht krank – deshalb wollen und brauchen nicht noch mehr Lärm.
In Karlsdorf-Neuthard wird geklagt, dass die Trasse den Ort durchschneiden würde. Deshalb wird dort die Trasse abgelehnt.
Ich glaube der Abstand zwischen den beiden Bruchsaler Stadtteilen Büchenau und Untergrombach ist auch nicht erheblich größer als zwischen Karlsdorf und Neuthard. Deshalb müssen wir die Trassenführung aus demselben Grund ebenfalls ablehnen.
Wir bekommen Probleme im Bereich des Naturschutzes, Landschaftsschutzes, im Freizeitbereich, Verlust an Wohnqualität, zusätzlichen Lärm.
Die Zerstörung von Waldgelände, FFH-Gebieten, Wasserschutzgebieten. Die Trasse würde für uns wichtige Erholungs- Landschafts- und Naturschutzgebiete zerstören, sie führt durch den „Büchenauer Wald“, über das Gelände des Bruchsaler Wasserwerks, durch dem „Unteren Wald“, bis hin zum Wald und Feuchtgebieten, u.a. „Naturschutzgebiet im Weiher“ und noch einmal durch das ökologisch wertvolle „Fasanenwäldchen“, bevor die Trasse Richtung Weingarten weiterführt.
An der betreffenden BAB-Strecke (A5) gibt es ostseitig keinen Lärmwall und auch keine Lärmschutzwand, obwohl die nächstgelegene Bebauung sehr nahe an der Autobahn liegt. Eine Wall oder eine Lärmschutzwand wäre nach wie vor dringen nötig aber nicht gebaut. Stattdessen wurde vor etwa 25 Jahre ein Lärmschutzwald gepflanzt, der sehr lange gebraucht hat, bis er überhaupt eine kleine – wenn auch nicht ausreichende Wirkung - in Richtung Lärmreduzierung erzielen konnte. Dieser Lärmschutzwald aber müsste bei einem Bau der Bahntrasse wieder wegfallen, da die Trasse genau hindurchführen würde.
Fazit:
Wir lehnen die geplante Trassenführung durch unsere jetzt schon sehr verdichtetes und mit drei großen Verkehrsschlagadern (Autobahn, Bahntrasse, B3) sehr stark belastete und lärmgeplagte Gemarkung ab.
Ich bitte darum, dass in der Stellungnahme der Stadt diese von mir stichpunktartig angesprochenen Argumente aufgenommen werden und die Aufzählung der betroffenen Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiet, Bannwald, und FFH-Gebiete noch ergänzt und konkretisiert wird.
Karl Mangei, 25.4.16
Öffentlichkeitsbeteiligung BVWP 2030 und der dazugehörige Umweltbericht.
Das Konsultationsverfahren beginnt am 21. März 2016 und endet am 02. Mai 2016.
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Stichwort "BVWP 2030"