Erklärung von Stadtrat Jürgen Schmitt zur Verfügung des Regierungspräsidiums

Veröffentlicht am 04.02.2012 in Fraktion

Erklärung zur Verfügung des Regierungspräsidiums

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit seiner Verfügung vom 6.1.2012 die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushalts-satzung für 2012 zwar bestätigt, aber haushaltspolitisch unsere Haushaltsführung beanstandet.

Wir werden – allein wegen der in der Finanzplanung in den Jahren 2014 und 2015 ausgewiesenen Fehlbeträge in Höhe von 1,3 bzw. 1,4 Mio € - aufgefordert, unsere Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung fortzusetzen. Wir werden ferner aufgefordert, sogenannte strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung unserer Finanzkraft zu ergreifen, was nichts anderes heißen kann, als dass das Präsidium uns auffordert, wichtige Einrichtungen der Stadt Bruchsal zu schließen, Einrichtungen, die unsere Bürgerschaft nutzt. Im Zusammenhang damit wird uns vorgeworfen, zu spät und zu ungenügend auf die Haushaltsprobleme reagiert zu haben.

Ich weise dies für die Fraktion der SPD mit Nachdruck zurück.
Die Verfügung des Regierungspräsidiums ist geeignet, die gesetzlich verankerte kommunale Selbstverwaltung zu beschädigen.
Wir, die Gemeinderäte dieser Stadt, stehen in der Finanzverantwortung und werden diese auch wahrnehmen. Die Arbeit der Haushaltsstrukturkommission wird auch ohne Aufforderung der Rechtsaufsicht fortgesetzt, um die Leistungsfähigkeit des städtischen Haushaltes sicherzustellen.
Die rechtlich im Grunde irrelevanten Beanstandungen des Regierungspräsidiums betreffen konkret die Haushaltsjahre 2014 und 2015. Für diese Jahre liegen nur in Teilen haushaltswirksame Beschlüsse vor. Der Gemeinderat wird auch in den Folgejahren Haushalte verabschieden und die Finanzplanung jeweils anpassen.
Die Verfügung des Regierungspräsidiums ist in diesem Verfügungsteil willkürlich und erweckt zu Unrecht den Charakter einer rechtlichen Anordnung.
Der Kämmerer der Stadt Bruchsal hat in der mittelfristigen Finanzplanung aus Gründen der Haushaltsvorsicht die im Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg für die Kommunen des Landes relevante Steuerschätzung 2012 ff. nur in Teilen übernommen.
Die möglichen Mehrbeträge zu den Steuerschätzungen kumulieren sich mit Schwerpunkt in den Jahren 2014 und 2015 auf 6,7 Mio €.
Wir stimmen den vorsichtigen Finanzplanungsansätzen des Kämmerers ausdrücklich zu. Denn die schlichte Fortschreibung von Gegenwartszahlen hat sich schon immer als problematisches Element der finanzwirtschaftlichen Zukunftsplanung erwiesen.
Das zeigt das Beispiel des Haushaltsjahres 2011. Hier mussten wir untauglich niedrige Einnahmenansätze wählen und jetzt sind, aufgrund des spezifisch deutschen Konjunkturaufschwunges, untauglich hohe Einnahmenansätze für die Jahre 2014 ff. vorhergesagt.
Die Tagespresse berichtet auch über die stark gestiegenen Steuereinnahmen. Die Finanzmärkte werden jedoch einen deutschen Sonderweg dauerhaft nicht zulassen. Aus diesen Gründen halten wir die Finanzplanung der Stadt Bruchsal mit den vorliegenden Zahlen für zielführend.
Rechtlich bzw. in Bezug auf die Rechtsaufsicht haben wir allerdings eine völlig andere Situation. Das Regierungspräsidium hat sich in seiner Beurteilung und Bewertung des Bruchsaler Haushaltes und vor allem der Finanzplanung selbstverständlich an den Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg und den darin genannten Steuerschätzungen zu halten. Eine andere Beurteilungsweise ist rechtlich nicht denkbar, auch wenn diese Steuerschätzungen nicht unmittelbar für die Haushalte der Kommunen bindend sind.
Setzt die Stadt den Haushaltserlass des Landes Baden-Württemberg und die darin enthaltene Steuerschätzung voll in die Finanzplanung um, haben wir in sämtlichen Jahren des Finanzplanungszeitraumes erhebliche Überschüsse und keine zu rechtfertigenden Defizite.
Wenn man darüber hinaus berücksichtigt, das bis 2016 die Kommunen des Landes die Wahl zwischen der doppischen Haushaltsführung haben, bei der auch sämtliche Abschreibungen auf die städtischen Einrichtungen zu erwirtschaften sind und der alten Methode der Kameralistik, bei der das nicht erforderlich ist, befindet sich Bruchsal bei der gebotenen rechtlichen Betrachtung noch mehr im positiven Bereich. Die Differenzbeträge zur Kameralistik belaufen sich in der mittelfristigen Finanzplanung – in den Folgejahren - auf weitere 5,3 Millionen €.
Es kann deshalb nicht angehen, dass ein politischer Maßregelungsversuch stattfindet, nur weil wir vor dem zwingenden Umstellungszeitpunkt die doppische Haushaltsmethode gewählt haben und vor allem in der mittelfristigen Finanzplanung besondere Vorsicht haben walten lassen.
Auf Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 4.5.2009 verweise ich.
Deshalb stellt sich der Bescheid des Regierungspräsidiums als politisch willkürlich und sachlich falsch dar.
Ungeachtet dessen werden die Gemeinderäte dieser Stadt die notwendigen Grundsätze der Sparsamkeit schon aus Eigeninteresse zur Richtschnur machen und darauf achten, dass nur Investitionen vorgenommen werden, die finanzierbar sind und im Interesse der Bürgerschaft liegen.
Wir bitten die Kollegen des Hauses uns beizutreten.
(Jürgen Schmitt 31.01.2012)

 

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