Fraktion beschwert sich bei RP wegen unangekündigter Baumfällung

Veröffentlicht am 13.02.2012 in Kommunalpolitik

In einem Schreiben an das Regierungspräsidium beschwert sich der SPD-Fraktionsvorsitzende im Untergrombacher Ortschaftsrat Horst Gringmuth über Baumfäll-Maßnahmen und das Setzen eines Zauns entlang der B3, ohne dass zuvor der Ortsvorsteher oder die politischen Gremien davon in Kenntnis gesetzt wurden. Demzufolge konnten auch Anfragen aus der Bevölkerung nicht beantwortet werden.
Der Text des Schreibens und Antworten des Regierungspräsidiums...

SPD-Fraktion im Ortschaftsrat Untergrombach An das Regierungspräsidium Karlsruhe Herr Herrmann-Kupferer Interne Pressemitteilung des RP bezüglich Weidezaun usw. Sehr geehrter Herr Herrmann-Kupferer, mit großer Verwunderung konnten wir Untergrombacher beobachten, wie auf der Gemarkung Untergrombach an der linken Seite an der B3 Richtung Weingarten am Hang und dem dahinter liegenden Gelände großflächige Mäh- und Baumfällarbeiten durchgeführt wurden. Niemand konnte sich einen Reim daraus machen. Keiner konnte uns Auskunft geben. Schließlich habe ich dann auf der Homepage des RP die interne Pressemitteilung bezüglich der "Weidezäune" usw. entdeckt. In sonstigen Publikationen der Presse habe ich bisher nichts entdecken können. Warum eigentlich nicht? Ich kann Ihnen versichern, dass bei der Untergrombacher Bevölkerung eine erhebliche Unruhe entstanden ist. Unruhe vor allem auch deshalb, weil keiner so recht weiß, was das soll. Es ergibt sich eine Fülle von Fragen, die ich an dieser Stelle lediglich anreißen möchte: 1. Der Ortsvorsteher von Untergrombach erklärte uns, er hätte von dieser Aktion nichts gewusst. War die Stadt Bruchsal in Kenntnis gesetzt und wann? 2. Um was für eine Art von Schafbeweidung soll es sich hier handeln? Ist damit die große Herde gemeint, die seit Jahren im Frühjahr und im Herbst die Untergrombacher Gemarkung auf dem Durchzug tangiert? Oder handelt es sich um eine Herde, die ständig dort angesiedelt werden soll? Wem gehört diese denn? 3. Wurde die Naturschutzbehörde in Bruchsal vorab informiert? Mit welchem Ergebnis? 4. Wurde die Jagdbehörde informiert und gefragt? 5. Wurden die betreffenden Grundstückseigentümer befragt? 6. Wurde der Untergrombacher Umweltverein, der alljährlich entlang der B3 ein umfangreiches Kröten- und Froschschutzprogramm durchführt, gehört? Egal um welche Art der Schafbeweidung es sich handeln sollte: Kaum jemand kann ein derartiges Vorhaben nachvollziehen, weil es niemand versteht! Anzumerken ist, dass die "Wanderschafherden" durch mobile Zäune geschützt und durch Schäferhunde "im Zaun" gehalten wurden. Und Unfälle durch die Schafbeweidung sind mir ebenfalls nicht bekannt. Warum also der Aufwand? Im übrigen dürfte es sich bei jeglicher Art einer Beweidung um eine Privatangelegenheit handeln. Es ist von niemanden einsehbar, dass ein derartig privates Vorhaben aus Steuergeldern finanziert werden soll. Ich möchte darauf hinweisen, dass durch den Zaun seit langen Zeiten bestehende Wildwechsel in beiden Richtungen durchtrennt werden. Rehen, die zum Beispiel aus westlicher Richtung kommend die B3 überqueren, um auf der anderen Seite den Wald zu erreichen, ist durch den Zaun der Weg abgeschnitten. Diese Tiere werden in Panik geraten, am Zaun entlang hecheln und schließlich, bei Dunkelheit möglicherweise noch durch Scheinwerfer geblendet, auf die B3 zurückspringen. Hier sind Unfälle voraussehbar. Wer wird dann nach dem Verursacherprinzip für die Folgen verantwortlich gemacht werden? Mir ist nicht bekannt, dass bisher durch Rehe, die die B3 überquert haben, Verkehrsunfälle verursacht wurden. Falls Sie andere Erkenntnisse haben sollten, wäre ich gern informiert. Es wäre sinnvoll gewesen, wenn die Bevölkerung schon im Vorfeld ausführlich informiert worden wäre. Mir freundlichen Grüßen Horst Gringmuth (im Februar 2012) Antworten des Regierungspräsidiums Karlsruhe:
  • Die Stadt Bruchsal, das Bau - und Vermessungsamt wurde bereits im Oktober informiert. Die Information nachgeordneter Behörden wird nicht vom Regierungspräsidium vorgenommen. Dies ist Aufgabe der Stadt. Das Pressereferat des Regierungspräsidiums hat in einer Pressemitteilung an die BNN inklusive Nebenstellen der BNN für den 11.01.2012 informiert und die Pressemitteilung ins Internet gestellt. Eine Nachfrage des Referats Naturschutz bei der Pressestelle ergab, dass dort logischerweise kein Einfluss darauf besteht, an welche Regionalausgaben der BNN diese die RP-Pressemitteilung schickt. Wir vermuten, dass es auch deshalb Irritationen gab. Künftig wird die Pressestelle bei Pflegemaßnahmen die entsprechenden Amtsblättern zusätzlich informieren.
  • Die Ungeheuerklamm wird zweimal im Jahr mit Schafen beweidet inklusive einer Nachpflege der Beweidungsflächen.
  • • Für den ersten Weidegang sind 6-8 Wochen im Zeitraum vom 15.04. bis 15.06. vorgesehen.
  • • Für den zweiten Weidegang sind 5-6 Wochen im Zeitraum 15.08. bis 30.09.vorgesehen.
  • Diese Zeitfenster sind aber nicht als starre Regelung anzusehen, da manchmal aus klimatischen Gründen kleine Verschiebungen vorgenommen werden müssen.
  • Falls... der private Naturschutz gemeint ist, eventuell Naturschutzverbände, liegen uns bisher keine Miteilungen vor. Es gab aber Kontakte mit dem örtlichen Verein für Umwelt und Naturschutz, um Abstimmungen wegen der bevorstehenden Amphibienwanderung vorzunehmen
  • Auch von den Jägern, mit denen wir jedes Jahr in Untergrombach einen Jour fixe abhalten, zusammen mit der Stadt Bruchsal und dem Landratsamt, liegen keine Äußerungen vor. Aus den Gesprächen vom letzten Jahr haben wir mitgenommen, dass das Wild sich am Rande der Beweidungsfläche bewegt, also mehr im Klammbereich.
  • Das betroffene Grundstück gehört der Bundesrepublik Deutschland (Strassenbauverwaltung), vertreten durch das Land Baden-Württemberg. Dort wurde selbstverständlich angefragt.
  • ...Es werden immer wieder Mobilzäune durch Vandalismus zerstört, sodass Tiere immer wieder ausbrechen können. Wanderschäferei mit Hunden gehören bei uns im Rheintal leider der Vergangenheit an, sonst bedürfte es keiner Einzäunungen.
  • Landschaftspflege ist keine Privatangelegenheit, sondern im Naturschutzgesetz auch vorgesehen. Die Allgemeinheit profitiert sehr davon. Ohne speziellen Auftrag würde ein professioneller Schäfer eine Fläche wie in der Ungeheuerklamm gar nicht beweiden. Das wäre zu aufwendig und zu risikoreich wg. der B3. Das es sich aber um ein Naturschutzgebiet handelt, müssen die Flächen dort entsprechend gepflegt werden. Aus Sicherheitgründen bedarf es daher eines festen Zauns entlang der B3.
  • Im gesamten Regierungsbezirk wurden dort wo Beweidungsprojekte stattfinden Gefahrenkarten erstellt. Das Rechtsreferat 55 im Hause hat überall bei Gefahrenklasse 1 aus rechtlichen Gründen festgelegt, dass an diesen Stellen festinstallierte Zäune eingerichtet werden müssen, um Gefährdungen für Verkehrsteilnehmer zu vermeiden. Alle Bundesstrassen, Bahntrassen und Autobahnen fallen in die Gefahrenklasse 1. Aus diesem Grunde gab es Handlungsbedarf entlang der B3.
 

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