In den ersten sechs Jahren wird der Koffer für’s Leben gepackt.

Veröffentlicht am 25.04.2008 in Landespolitik

In Ihrem Vortrag auf der SPD-Veranstaltung 'Zur Zukunft der Kinderbetreuung in Bruchsal' ergänzte Marianne Wonnay, familienpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion dieses Zitat des Freiburger Pädagogen Norbert Huppertz mit den Worten: ‚Und wir müssen uns dafür einsetzen, dass der Koffer gut gepackt wird.’

Im voll besetzten Vortragssaal des Event- und Kongresszentrums im Siemens Technopark Bruchsal traf die familienpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion auf interessierte Eltern, Erzieher und Stadträte. Marianne Wonnay, selbst Mutter einer inzwischen erwachsenen Tochter, ist seit 16 Jahren Mitglied des Landtags und ausgewiesene Kennerin der Materie.
Nach der Begrüßung durch Karl Mangei, den stellvertretenden Vorsitzenden des SPD-Stadtverbands Bruchsal, skizzierte Marianne Wonnay ihre politischen Vorstellungen bei der Kleinkindbetreuung als Dreiklang aus Betreuung – Erziehung – Bildung. Angesichts der Tatsache, dass jedes vierte Kind Sprachprobleme hat, wenn es in die Schule kommt, sei eine Förderung ‚von Anfang an’ dringend geboten. Dieses Ziel – die Elementarbildung zu stärken – verfolgt die SPD seit vielen Jahren und fordert deshalb mehr Plätze für Kleinkinder, mehr Ganztagsplätze, eine Qualitätsoffensive in Kindergärten und schrittweise die Einführung der Beitragsfreiheit im Kindergarten beginnend mit dem letzten Kindergartenjahr (eine Zusammenfassung der Rede s.u.)
Michaela Taghi Aghdiri, Vorsitzende des Stadtverbands, stellte anschließend das 10-Punkte-Programm der SPD Bruchsal zur Kinderbetreuung vor.
In der anschließenden Diskussionrunde wünschten sich die anwesenden Erzieherinnen einen Personalschlüssel über 1,5, damit das Betreuungsangebot auch qualitativ verbessert werden kann. Diese Forderung unterstützte Marianne Wonnay und verwies auf den baden-württembergischen Gemeindetag, der neben einem quantitativen Ausbau des Kleinkinderbetreuungsangebots auch eine Verbesserung der Angebotsqualität fordert: Er hat sich für eine Verkleinerung der Gruppengrößen, eine bessere Personalausstattung und eine Höherqualifikation ausgesprochen. Die SPD schließt sich dem Gemeindetag hier vollständig an, unterstrich Wonnay, allerdings erhöhen sich mit der Einführung des Orientierungsplans die Anforderungen weiter. Auch die OECD mahne diese Verbesserungen immer wieder an. Der Ausbau der Kinderbetreuung, der Ganztagsbetreuung, eine verbesserte Elternbildung, die Weiterentwicklung von Kindergärten zu Familienzentren und die Beitragsfreiheit in Kindergärten stärken den unbestritten wichtigste Bildungsabschnitt im Leben eines jungen Menschen.

Zahlen und Fakten aus Marianne Wonnays Vortrag:

Inhalte der Bund-Länder-Vereinbarung

1.Gemeinsame Zielvereinbarung: Bedarfsgerechter Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige bis 2013: insgesamt bundesweit für 35% der unter Dreijährigen, d.h. ca. 750.000 Plätze.

2.Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung in der Ausbauphase bis 2013 mit 4 Mrd. €. Für Investitionen wird auf der Grundlage der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung (Stand 28.08.07) ab 2008 bis 2013 ein Betrag von 2,15 Mrd. € zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus beteiligt sich der Bund ab 2009 aufwachsend bis 2013 über einen Festbetrag bei der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder an den zusätzlich entstehenden Betriebsausgaben (Zuschüssen 2009: 100 Mio. €; 2010: 200 Mio. €; 211: 350 Mio. €; 2012: 500 Mio. €; 2013: 700 Mio. €). Anschließend – ab 2014 - wird sich der Bund laufend mit 770 Mio. € p.a. an der Finanzierung der durch den Ausbau entstehenden zusätzlichen Betriebskosten, die über die Marge des TAG hinausgehen, beteiligen.

3.Die Länder werden durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden. Die Länder werden ebenfalls finanzielle Voraussetzungen dafür schaffen, dass die vereinbarten Ziele erreicht werden.

4.Die Länder stimmen der bundesweiten Einführung eines Rechtsanspruches auf ein Betreuungsangebot für alle Kinder vom vollendeten 1. bis zum 3. Lebensjahr mit Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 zu. Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von 1 bis 3 Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (z.B. Betreuungsgeld) eingeführt werden.
Nach dieser Vereinbarung müssen wir in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2013 60.000 zusätzliche Plätze schaffen. Der Bund beteiligt sich an dieser Aufgabe mit 297 Mio. Euro an den Investitionskosten (2008 - 2013) und mit 238 Mio. Euro an den Betriebskosten (2009 - 2013). Ab 2013 erhält Baden-Württemberg jährlich 99 Mio. Euro Beteiligung an den Betriebskosten.
Verteilung der Bundes-Investitionsmittel in Baden-Württemberg
Grundlage ist eine Anfang März von der Landesregierung veröffentlichte Verwaltungsvorschrift.
Zuwendungsfähig sind Investitionsmaßnahmen einschließlich der damit verbundenen nachgewiesenen Dienstleistungsausgaben bis höchstens 10 Prozent der Investitionsausgaben. Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben für den Grunderwerb einschließlich Herrichtungs- und Erschließungsaufwand.
Die Zuschüsse werden im Wege der Projektförderung als Festbetrag bewilligt. Die Festbeträge je zusätzlich geschaffenem Betreuungsplatz betragen für Kindertageseinrichtungen
a) bei Neubau 12.000 Euro,
b) bei Umbau 7.000 Euro,
c) bei Umwandlung 2.000 Euro,
höchstens jedoch 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei Investitionen für Mehrzweckeinrichtungen ist nur der Anteil zuwendungsfähig, der auf die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren entfällt.
Förderung der Kindertagespflege
In der Kindertagespflege für die Kleinkinder in geeigneten Räumen können 2.000 Euro für zusätzliche Plätze gewährt werden. Tagespflegepersonen, die die Tagespflege in ihrem eigenen Haushalt leisteten, können eine Ausstattungspauschale in Höhe von 500 Euro je zusätzlich geschaffenen Kleinkindplatz erhalten. Für Tageselternvereine ist eine einmalige Ausstattungspauschale von 3.000 Euro vorgesehen.
Werden die Investitionen mit eigenen Mitteln des Landes unterstützt?
Mittel des Landes stehen nur in einem sehr eng umgrenzten Umfang im Rahmen des so genannten Ausgleichsstock zur Verfügung. Die Mittel des Ausgleichstocks sollen gezielt leistungsschwachen Gemeinden mit erheblichem Rückstand in der Ausstattung mit notwendigen kommunalen Einrichtungen zugute kommen.
Die von der SPD unterstützte Forderung der Kommunen, dass das Land die Investitionen mit eigenen Mitteln aufstockt, wurde damit nur in einem sehr eingeschränkten Umfang erfüllt.

Betriebskostenzuschüsse
Baden-Württemberg beteiligt sich zurzeit kaum an den Betriebskosten von Krippen. Das Land zahlt lediglich einen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10 %. Die SPD fordert seit langem, dass dieser Zuschuss auf 30 Prozent erhöht wird. Dieser Forderung haben sich die kommunalen Landesverbände nach Abschluss der Bund-Länder-Vereinbarung angeschlossen.
Für Gruppen, die 2007 neu in die Landesförderung aufgenommen werden, richtet sich die Förderung nach ihrer wöchentlichen Öffnungszeit. Die jährlichen Zuschüsse betragen bei einer Öffnungszeit in der Woche von
a) 10 bis 15 Stunden: 5.040 Euro je Gruppe,
b) über 15 bis 30 Stunden: 9.780 Euro je Gruppe,
c) über 30 bis 40 Stunden: 11.760 Euro je Gruppe,
d) über 40 bis 50 Stunden: 13.380 Euro je Gruppe,
e) über 50 Stunden: 15.000 Euro je Gruppe.
Im Dezember letzten Jahres haben die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände nach langen zähen Verhandlungen einen Kompromiss zur Finanzierung der Betriebskosten vereinbart. Die Landesförderung wird auf ca. 20 Prozent der Betriebskosten erhöht. Bestandteil des Kompromisses ist auch, dass der Elteranteil auf mindestens 20 Prozent der Betriebsausgaben festgeschrieben wird.
Eine Beteiligung des Landes an den Investitionskosten mit eigenen Landesmittel zusätzlich zu den Investitionsmitteln des Bundes konnte nicht erreicht werden. Der Kompromiss zur Finanzierung des weiteren Ausbaus der Kleinkindbetreuung zwischen der Landesregierung und den Kommunalen Landesverbänden vom 21. Dezember 2007 stellt jedoch die Weichen zu einer Erhöhung der Landesbeteiligung an den Betriebsausgaben ab 2013 in Höhe von 165 Mio. Euro pro Jahr und zwar bezogen auf alle Plätze, nicht nur auf die Plätze "TAGplus".
Ab dem Jahr 2009 bis 2013 wird die Förderung des Landes jährlich um rund 27 Mio. Euro steigen. Dies entspricht ab 2013 einer Beteiligung des Landes in Höhe von einem Drittel an den Netto-Betriebskosten. In diesen 33 Prozent ist indirekt ein Investitionszuschlag des Landes von 3 Prozent (30% plus 3%) enthalten, der über die dauerhafte erhöhte Beteiligung an den Betriebskosten jährlich geleistet wird. Wesentlich ist darüber hinaus, dass die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände sich darauf verständigt haben, dass bei der Mittelzuweisung künftig "die Mittel den Kindern folgen". Für die Kommunen, die Mittel aus dem Ausgleichstock in Anspruch nehmen können, wird es zusätzliche Möglichkeiten bzw. Erleichterungen geben.
Für 2008 bleibt es bei der bisherigen Landesförderung in Höhe von 10 Prozent an den (Brutto-)Betriebsausgaben. Maßgeblich sind daher weiterhin die Regelungen der Verwaltungsvorschrift des Landes zur Förderung der Kleinkindbetreuung in Kinderkrippen und in Kindertagespflege vom 14. November 2006, in Kraft getreten zum 1. Januar 2007.

 

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Freundeskreis Untergrombach/Ste. Marie-aux-Mines e.V.

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